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Routenbeschreibung
Zanaihorn (2821m)

Valens - Oberzanai - Seeligrat, Punkt 2308 - Ostgrat

Genereller Hinweis:
Die Route muss selbständig gefunden werden, es sind keinerlei Markierungen vorhanden.

Vom Mülitobel südlich Valens auf dem Alpweg Richtung Lasa bis zum Dreher.
Schwierigkeit: T1, Alpweg.

Vom Dreher folgt man leicht fallend der Wegspur entlang des Baches und überschreitet diesen bald einmal. Ein nicht immer gut ausgeprägter Pfad führt nun in landschaftlich grossartiger Umgebung mit einigem Auf und Ab über Schneetrösli und Gurgelegg zum Säss Oberzanai.
Schwierigkeit: T3, Pfadspur, nicht immer gut sichtbar.

Vom Säss Oberzanai überschreitet man südwärts haltend den grasigen, mit Alpenrosen überwucherten Rücken der Sunnentalegg und steigt weiter südwärts haltend das Sunnental hoch bis etwa 2150 Meter. Nun ostwärts haltend erreicht man die Rossplanggen und den kaum mehr sichtbaren, auf der LKS aber korrekt eingezeichneten Pfad zum Übergang Richtung Vättnerberg. Den Pfad erkennt man nur andeutungsweise im Hang als mit Schutt überdeckte Spur, der man den Hang steil aufsteigend folgt. Auf 2200 Meter geht die Pfadspur kurz in einen gut ausgebildeten Weg über, der die Felsstufen waagrecht nach Osten hin in eine Einbuchtung in der Wand quert, sich aber anschliessend in deren Schutt sofort wieder verliert. Durch Schutt und Schrofen der Einbuchtung steigt man nun direkt zum Punkt 2308 im Seeligrat auf.
Schwierigkeit: T4, keine Begehungsspuren.
Hinweise:
Reicht die Zeit und/oder die Kondition nicht, lässt sich dieser Punkt problemlos auch von der Bahn auf den Vättnerberg her über Calvina und das Tal erreichen. Man verpasst so aber landschaftlich wunderschöne Teile des Anstiegs.
Schwierigkeit: T2, Weg und Weiden.
Ist die Wand eis- und schneefrei, kann auch direkt aus dem Sunnental über Schutt und leichte Schrofen der Punkt 2541 im Ostgrat des Zanaihorns erreicht werden.
Schwierigkeit: T4, keine Begehungsspuren.

Von Punkt 2308 an folgt man direkt dem Ostgrat des Zanaihorns. Lediglich eine kurze Felsstufe vor dem Punkt 2590 wird kurz südseitig umgangen, wobei man danach trachtet, so rasch wie möglich wieder den Grat zu erreichen. Ab 2650 Meter schwingt sich der Grat steil und brüchig zum Ostgrat-Gendarm auf. Diesen Teil und die darauffolgenden Stufen umgeht man besser Wildspuren folgend und stetig leicht ansteigend durch eine Querung über Schrofen und leichte Felsen in der Südostflanke. Den Ostgrat erreicht man so wieder im Bereich der letzten Felsstufen. Über den letzten Teil des Ostgrates und den Südrücken gelangt man leicht zum Gipfelkreuz.
Hinweis: Nach dem Ostgrat-Gendarm folgen vor dem Gipfel noch zwei weitere brüchige Stufen. Ihre Erkletterung ist heikel, die Umgehung am Fuss ebenfalls. Es scheint darum sinnvoller, gar nicht mehr zum Ostgrat zurückzugehen, sondern solange zu queren, bis man die Route durch die Südostflanke erreicht, welche auf den Südgrat führt.
Schwierigkeit: T5, mit Ausnahme von Wildspuren keine Begehungsspuren.
Bei einwandfreien Tourenbedingungen, wie man sie im Sommer und Herbst normalerweise antrifft, ist nebst festem Schuhwerk keine weitere bergtechnische Ausrüstung notwendig.
Rechnet man mit erschwerten Verhältnissen wie Hartschnee, Eis oder gefrorenen Böden, entschärft das Mitführen und die Verwendung von Steigeisen brenzlige Situationen und hilft, unnötige und leider allzu oft tragisch endende Bergunfälle zu verhindern.

Zur besonderen Beachtung:
Landesweit gegenüber Berggängern und Wildtieren zunehmend rücksichtslosere Nutztierhaltung kann auch in den Weiden der Alp Zanai die Begehung der Route im Sommer und Frühherbst erschweren bis verunmöglichen, insbesondere wegen nicht auszuschliessender Attacken durch auf den Weiden anwesende Schutzhunde.
Für Wanderer und Berggänger besteht im Wald, auf Weiden sowie im alpinen Gelände ein freies Durchgangsrecht (Art. 699 ZGB). Daraus ergibt sich, dass man weder durch die Haltung von Nutztieren noch durch Schutzhunde ernsthaft gefährdet oder übermässig behindert (zur Umkehr oder zu gefährlichen Umgehungen gezwungen) werden darf.
Unbeaufsichtigt herumstreunende Schutzhunde, die im Gegensatz zu Raubtieren wie Wolf oder Luchs den Menschen akut gefährden, sind auf Schweizer Alpen ebenso ein krasser Missstand wie auch zunehmende Realität.

Um dem entgegenzuwirken, sollte jegliche Belästigung und jeder Zwischenfall durch Schutzhunde unverzüglich dem kantonalen Veterinäramt gemeldet werden.
Die entsprechenden Meldeformulare für den Kanton St.Gallen stehen im Internet unter folgendem Link zur Verfügung:
https://www.sg.ch/umwelt-natur/veterinaerwesen.html

Wer nachvollziehen möchte, wo Gefahren lauern und wie sich das Krebsgeschwür Schutzhunde stetig ausbreitet, kann im Internet folgenden Link konsultieren:
http://www.protectiondestroupeaux.ch/faq-was-tun/um-zu-wissen-wo-es-schutzhunde-hat/
Routen-Bilder
Letzte Änderung: 03.12.2020, 09:48Alle Versionen vergleichenAufrufe: 8712 mal angezeigt

Verhältnisse zu dieser Route

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Wanderung

T 5

1881 hm

5.0 h

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